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Luzern
16.09.2020
Keine Diskriminierung von Motorrädern
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 die revidierte Verkehrsregeln-Signalisationsverordnung verabschiedet. Im Zusammenhang mit den Massnahmen für den ruhenden Verkehr wurde der Geltungsbereich des Signals "Parkieren gegen Gebühr" auf alle Fahrzeuge ausgedehnt. Somit können gebührenpflichtige Parkfelder auch für Motorräder, Mofas und schnelle E-Bikes eingeführt werden. Auf Nachfrage der Medien wurde vom Bereichsleiter Mobilität der Stadt Luzern, Roland Koch, mitgeteilt, dass eine Einführung von Gebühren im Rahmen eines Konzepts für Motoparkierung von Seiten der Stadtverwaltung geprüft und dem Grossen Stadtrat im Herbst 2020 vorgelegt wird.