19.04.2018 / Luzern / Mittelstand und Familie / Medienmitteilung
Medienmitteilung Auf Musegg 1: Keine Ausnahme für illegale Aktivitäten
Die CVP ist über das Verhalten des Stadtrates konsterniert. Eine illegale Besetzung einer Liegenschaft darf nicht toleriert werden, auch wenn die Liegenschaft der Stadt gehört. Im Gegenteil: Kommt dieses Verhalten einer willkürlichen Ungleichbehandlung gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern gleich, die bei Regelüberschreitungen ebenfalls die Konsequenzen daraus tragen müssen?
Durch die Zwischennutzung kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Liegenschaft weiteren Schaden zugefügt wird. Dies wiederum geht zu Lasten der Steuerzahler und kann nicht akzeptiert werden. Aus Sicht der CVP ist es unausweichlich, umgehend zu handeln und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.